Spenden

Per Überweisung spenden

Empfänger Piratenpartei Oberbayern
Kontonummer 22248165
Bankleitzahl 70250150
Bank Kreissparkasse München-Starnberg
IBAN
BIC
Verwendungszweck Zweckgebundene Spende: KV Neuburg-Schrobenhausen von Name, Vorname

Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 200 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.

Wenn die Spende den Piraten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zukommen soll dann bitte im Verwendungszweck „für Neuburg-Schrobenhausen“ angeben

Regelmäßige Spenden

Vielen Dank für Einzelspenden!
Um aber langfristig planen zu können und Rücklagen für Wahlen aufbauen zu können freuen wir uns auch besonders über regelmäßige Spenden – auch kleine Beträge. Wenn Du einen Dauerauftrag bei Deiner Bank einrichten kannst würde uns das sehr helfen. Schon ein paar Euro im Monat ermöglichen uns auch langfristige Finanzierungen zu übernehmen – wie z.B. für Anonymisierungsdienste. Zudem sind unsere Mitglieder aufgerufen freiwillig 1% ihres Netto-Einkommens monatlich zu spenden.

Steuer-Tipp

Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)